Bayern wendet sich gegen mehr Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden 

Eggenfelden, Simbach am Inn, Deggendorf, Wallersdorf – das sind nur einige von vielen Kommunen in Niederbayern, die die Forderungen des Bündnisses „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ unterstützen. Ziel des Bündnisses ist es, den Städten und Gemeinden mehr Entscheidungsspielraum im Straßenverkehrsgesetz einzuräumen (eine Übersicht über die Forderungen und die Städte und Gemeinden, die diese unterstützen, findet sich hier: http://lebenswerte-staedte.de/de/staedte-und-gemeinden-der-initiative.html).  

Weniger Lärm, mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in unseren Dörfern und Städten, sichere Wege und mehr Platz für Kinder, ältere Fußgänger und Menschen mit Behinderung – diese Ziele scheitern heute oft am geltenden Straßenverkehrsgesetz. Denn dort werden dem Ziel des schnellen Verkehrsflusses alle anderen Ziele untergeordnet. In der Regel muss es erst Unfälle geben, bevor die Regelgeschwindigkeit abgesenkt werden darf. Auch die Einrichtung von Zebrastreifen, von Busspuren oder Fahrradstreifen wird den Kommunen oft mit Verweis auf den Vorrang des Durchgangsverkehrs verwehrt.  

Der Bundestag hat deshalb eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, die den Kommunen mehr Entscheidungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Verkehrs vor Ort einräumen sollte. Denn die Gemeinde- und Stadträte vor Ort wissen am besten, wo es Veränderungen braucht, um die Lebensqualität für alle zu verbessern.  

Nachdem der Verkehrsausschuss des Bundesrats mehrheitlich sogar noch weitergehende Reformen mit noch mehr Spielraum für die Kommunen gefordert hatte, hat der Bundesrat insgesamt auf Betreiben der unionsgeführten Bundesländer, allen voran Bayern, das neue, kommunenfreundliche Straßenverkehrsgesetz am vergangenen Freitag überraschend abgelehnt.  

Dazu erklärt Marlene Schönberger, Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Rottal-Inn von Bündnis 90/Die Grünen: „Dass Bayern seinen Städten und Gemeinden eigene Entscheidungsspielräume in Verkehrsfragen verwehrt, ist eine große Enttäuschung. Mit dem neuen Straßenverkehrsgesetz hätten die Kommunen der Verödung der vom Durchgangsverkehr überlasteten Ortskerne etwas entgegensetzen können. Bayern schlägt Ihnen diese Möglichkeit aus der Hand. Ein sachlicher Grund für dieses überraschende Veto ist für mich nicht erkennbar. Offenbar will die Union den Bundesrat nur noch als parteipolitisches Blockadeinstrument missbrauchen. Auf der Strecke bleiben dabei Senior*innen, Kinder und vor allem die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner der kleinen Landkommunen.“ 

„Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass man den Kommunen diese Möglichkeiten verwehrt. Viele Menschen hatten gehofft, dass nach den neuen Beschlüssen schneller vor Ort passende Lösungen gefunden werden können.“, so die Abgeordnete abschließend.  

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