KfW-Förderung durch Bundeswirtschaftsministerium gesichert

Wie das Bundeswirtschaftsministerium bekannt gegeben hat, wurde eine Lösung für die KFW-Gebäudeförderung gefunden. Wirtschaftsminister Robert Habeck konnte sich mit dem Finanzministerium auf eine rechtssichere Lösung verständigen. Dazu erklärt Marlene Schönberger, MdB: 

„Ich weiß, dass der um eine Woche vorgezogenen Förderstopp für großen Unmut bei vielen Menschen gesorgt hat. Ein Problem, das die alte Regierung der Ampelkoalition sehenden Auges hinterlassen hat. Umso mehr freut es mich, dass das Bundeswirtschaftsministerium eine rechtssichere Lösung gefunden hat. Alle förderfähigen Anträge, die bis zum 24.01.22 eingegangen sind, werden genehmigt.“, so die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger.

Insgesamt beträgt das Fördervolumen damit 7,2 Milliarden, von denen noch 1,8 Milliarden im Topf sind. Auch der übrige Betrag kann durch Haushaltsmittel finanziert werden. „Dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist es ein sehr wichtiges Anliegen, dass die Regierung Rechtssicherheit und Vertrauensschutz schafft“, so die Heimatabgeordnete weiter. 

„Aufgrund der Dynamik an Anträgen war der Förderstopp haushaltsrechtlich zwingend notwendig“, so das Bundeswirtschaftsministerium. Beim Weiterlaufen des Programms hätte man bis Ende Januar 14-15 Milliarden € veranschlagen müssen, dies wurde durch das Finanzministerium nicht genehmigt. Außerdem sollen Neubauten, die eine CO2- Ersparnis von 55% gegenüber Standardgebäuden besitzen (EH55) ab 2023 gesetzlicher Standard werden. Das Bundeswirtschaftsministerium wird ein befristetes EH40-Neubau- Förderprogramm bis Ende 2022 auflegen und strebt für den sozialen Wohnungsbau mit den Ländern ein Förderprogramm außerhalb der KfW-Förderung an.

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