Illegale Zurückweisungen jetzt stoppen – Unnötige Belastungen durch Grenzkontrollen beenden

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen als rechtswidrig erklärt. Dazu erklärt Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen): „Damit bestätigt das Gericht die Kritik, die seit Wochen von Juristinnen und Juristen vorgebracht wird. Es ist somit gerichtlich festgestellt, was schon lange auf der Hand lag: Dobrindts Abschottungspläne waren nie mit Europarecht vereinbar.“ Das Berliner Gericht hatte dies explizit in der Begründung hervorgehoben.
„Dobrindt legt einen desaströsen Start in sein Ministeramt hin“, so Schönberger, die im Innenausschuss sitzt, weiter. „Jetzt ist offenkundig: Der gefährliche Versuch, die Politik der extremen Rechten nachzueifern hat die Union zum Rechtsbruch verleitet. Den Wähler*innen wurden populistische Versprechungen gemacht, die nie mit europäischem und nationalem Recht vereinbar waren. Die Grenzblockaden waren eine Absage an das europäische Dublin-System und haben unsere europäischen Nachbarn vor den Kopf gestoßen. Um eine noch größere Blamage zu verhindern, muss Dobrindt die Anordnung zur Durchführung von Zurückweisungen sofort stoppen.“
Damit würden auch die Belastungen für die Bevölkerung, die mit den Grenzkontrollen einhergehen, endlich beendet, so die Abgeordnete aus dem Wahlkreis Rottal-Inn weiter: „Die Menschen in den Grenzregionen sind genervt von den Kontrollen und den damit einhergehenden Verkehrsstaus. Auch die Unternehmen klagen über Umsatzeinbußen, weil der grenzüberschreitende Verkehr abnimmt.“