Grüne fordern Katzenschutzverordnung für den Landkreis Kelheim – Ehrenamtliche an Belastungsgrenze

Um sich über die aktuelle Situation von Streunerkatzen im Landkreis zu informieren, tauschten sich die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger, die Abensberger Ortsverbandssprecherin Bianca Martin und der Kelheimer Kreis- und Stadtrat Christian Rank (alle Bündnis 90/Die Grünen) mit der Tierhilfe Kelheim/Abensberg und Umgebung e.V. aus. Alle Beteiligten waren sich einig, dass es dringend eine Katzenschutzverordnung für den Landkreis braucht.

Katzen können sich rasant vermehren: Bereits mit sechs Monaten werden sie geschlechtsreif und können jährlich zwei bis drei Würfe mit jeweils drei bis sechs Jungtieren zur Welt bringen. Die Folgen sind dramatisch: Verwahrloste Katzenkolonien, hungernde Jungtiere und die Ausbreitung von Krankheiten. Im Landkreis Kelheim war die Situation Ende 2023 bereits so schlimm, dass das Landratsamt den Katzennotstand ausrief.

Monika Pledl, Leiterin der Tierhilfe Kelheim/Abensberg und Umgebung e.V., berichtete von verschiedenen Hotspots mit hoher Streunerkatzenpopulation: „Auch im Landkreis Kelheim gibt es solche Hotspots. Das haben wir schon häufig im Landratsamt nachgewiesen. Doch statt zu handeln, verlangen Landrat Neumeier und der Amtstierarzt immer neue Nachweise.“ Trotz umfangreicher Dokumentationen durch die Tierhilfe lehnt der Landkreis konkrete Maßnahmen ab. „Die Forderung nach noch mehr Belegen ist zynisch. Die Probleme sind offensichtlich, doch die Verwaltung verschließt die Augen“, kritisiert Pledl.

Auch die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger sieht dringenden Handlungsbedarf: „Andere Landkreise beweisen, dass es funktioniert: Eine Verordnung erleichtert die Registrierung und Kastration der freilebenden Katzen. Die Anzahl der Tiere kann somit nachhaltig reduziert werden. Anstatt hier finanziell zu unterstützten oder aktiv gegenzusteuern, bleibt die gesamte Last auf den Schultern der Ehrenamtlichen – das ist nicht hinnehmbar.“ Schönberger fordert Landrat Neumeier auf, endlich Verantwortung zu übernehmen und eine Verordnung nach dem Vorbild anderer Landkreise auf den Weg zu bringen.

Auch auf kommunaler Ebene wird der Handlungsdruck immer größer. Bianca Martin, Ortsverbandssprecherin der Grünen in Abensberg, betont: „Die Situation ist untragbar. Wir brauchen eine klare Regelung, die zumindest eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vorschreibt. Solange der Landkreis blockiert, müssen Städte und Gemeinden selbst tätig werden – doch ohne Unterstützung von oben ist das ein Kampf gegen Windmühlen.“

In Bayern liegt die Zuständigkeit für Katzenschutzverordnungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Bisher haben jedoch nur wenige Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Erfolgreiche Beispiele wie der Landkreis Haßberge zeigen, dass Verordnungen wirken: Durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen können Landratsamt und Tierschutz gehaltene Freiläufer-Katzen von wildlebenden Katzen unterscheiden und letztere kennzeichnen, registrieren und kastrieren.

Pledl ergänzte: “Damit diese leichtere Variante der Verordnung zu einem Erfolg führen kann, ist es unabdingbar, dass Freigänger-Katzen kastriert sind, damit sie sich nicht mit freilebenden Tieren paaren können. Wenn es zu viele fortpflanzungsfähige Katzen in einem Gebiet gibt, kann nur noch eine Kastrationspflicht helfen.”

Grüne fordern Katzenschutzverordnung für den Landkreis Kelheim – Ehrenamtliche an Belastungsgrenze

Um sich über die aktuelle Situation von Streunerkatzen im Landkreis zu informieren, tauschten sich die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger, die Abensberger Ortsverbandssprecherin Bianca Martin und der Kelheimer Kreis- und Stadtrat Christian Rank (alle Bündnis 90/Die Grünen) mit der Tierhilfe Kelheim/Abensberg und Umgebung e.V. aus. Alle Beteiligten waren sich einig, dass es dringend eine Katzenschutzverordnung für den Landkreis braucht.

Katzen können sich rasant vermehren: Bereits mit sechs Monaten werden sie geschlechtsreif und können jährlich zwei bis drei Würfe mit jeweils drei bis sechs Jungtieren zur Welt bringen. Die Folgen sind dramatisch: Verwahrloste Katzenkolonien, hungernde Jungtiere und die Ausbreitung von Krankheiten. Im Landkreis Kelheim war die Situation Ende 2023 bereits so schlimm, dass das Landratsamt den Katzennotstand ausrief.

Monika Pledl, Leiterin der Tierhilfe Kelheim/Abensberg und Umgebung e.V., berichtete von verschiedenen Hotspots mit hoher Streunerkatzenpopulation: „Auch im Landkreis Kelheim gibt es solche Hotspots. Das haben wir schon häufig im Landratsamt nachgewiesen. Doch statt zu handeln, verlangen Landrat Neumeier und der Amtstierarzt immer neue Nachweise.“ Trotz umfangreicher Dokumentationen durch die Tierhilfe lehnt der Landkreis konkrete Maßnahmen ab. „Die Forderung nach noch mehr Belegen ist zynisch. Die Probleme sind offensichtlich, doch die Verwaltung verschließt die Augen“, kritisiert Pledl.

Auch die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger sieht dringenden Handlungsbedarf: „Andere Landkreise beweisen, dass es funktioniert: Eine Verordnung erleichtert die Registrierung und Kastration der freilebenden Katzen. Die Anzahl der Tiere kann somit nachhaltig reduziert werden. Anstatt hier finanziell zu unterstützten oder aktiv gegenzusteuern, bleibt die gesamte Last auf den Schultern der Ehrenamtlichen – das ist nicht hinnehmbar.“ Schönberger fordert Landrat Neumeier auf, endlich Verantwortung zu übernehmen und eine Verordnung nach dem Vorbild anderer Landkreise auf den Weg zu bringen.

Auch auf kommunaler Ebene wird der Handlungsdruck immer größer. Bianca Martin, Ortsverbandssprecherin der Grünen in Abensberg, betont: „Die Situation ist untragbar. Wir brauchen eine klare Regelung, die zumindest eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht vorschreibt. Solange der Landkreis blockiert, müssen Städte und Gemeinden selbst tätig werden – doch ohne Unterstützung von oben ist das ein Kampf gegen Windmühlen.“

In Bayern liegt die Zuständigkeit für Katzenschutzverordnungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Bisher haben jedoch nur wenige Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Erfolgreiche Beispiele wie der Landkreis Haßberge zeigen, dass Verordnungen wirken: Durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen können Landratsamt und Tierschutz gehaltene Freiläufer-Katzen von wildlebenden Katzen unterscheiden und letztere kennzeichnen, registrieren und kastrieren.

Pledl ergänzte: “Damit diese leichtere Variante der Verordnung zu einem Erfolg führen kann, ist es unabdingbar, dass Freigänger-Katzen kastriert sind, damit sie sich nicht mit freilebenden Tieren paaren können. Wenn es zu viele fortpflanzungsfähige Katzen in einem Gebiet gibt, kann nur noch eine Kastrationspflicht helfen.”

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