Gewalthilfegesetz muss Betroffene umfassend schützen – Bundestagsabgeordnete Schönberger im Austausch mit Fachexpertinnen

Im Rahmen eines intensiven Fachaustauschs zwischen der Grünen Bundestagsabgeordneten Marlene Schönberger und Katja Glies, Leiterin des AWO-Frauenhauses und der Landshuter Interventions- und Beratungsstelle bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, sowie Gabi Unverdorben, Leiterin des Caritas-Frauenhauses und der Second Stage Einrichtung, wurden konkrete Forderungen zur Verbesserung des Gewalthilfegesetzes diskutiert. 

MdB Schönberger betonte nach dem Gespräch: „Das Gewalthilfegesetz war ein längst überfälliger Schritt, um den Schutz von Betroffenen häuslicher Gewalt strukturell zu verbessern. Die Praxiserfahrungen der Expertinnen zeigen jedoch deutlich, dass wir dringend weitere Maßnahmen brauchen, um Frauen und Kinder zu schützen – insbesondere eine ausreichende Finanzierung.“

Darüber hinaus sei eine zeitnahe Reform des Kindschaftsrechts unverzichtbar, um Kindern besseren Schutz zu gewähren. Katja Glies und Gabi Unverdorben formulierten scharf: „Häusliche Gewalt in Haushalten mit Kindern ist eine Frage des Kindeswohls – das muss sich auch im Kindschaftsrecht widerspiegeln. Hat ein Elternteil den gerichtlichen Gewaltschutz erhalten, können flankierende Beratungsangebote wie z.B. Täterberatung, Eltern-, Erziehungsberatung und Begleitung durch das Jugendamt wirksame Strategien sein, um die gewaltbetroffene Person zu schützen und das Kindeswohl nach einer Trennung zu berücksichtigen.“

Schönberger, die auch Kreisrätin ist und wieder kandidieren wird, machte deutlich: “In unserem Grünen Kommunalwahlprogramm fordern wir eine stärkere finanzielle Unterstützung durch den Landkreis, um die Täterarbeit auszubauen.

Auch zum Hochrisikomanagement wurden konkrete Vorschläge diskutiert. Die elektronische Fußfessel, wie sie aktuell in Sachsen erstmals bei Kontakt- und Annäherungsverboten nach häuslicher Gewalt eingesetzt wird, wurde als interessanter Ansatz bewertet. Das Modell setzt eine elektronische Fußfessel beim Täter und eine GPS-Einheit beim Opfer ein. Distanzüberwachung löst einen Alarm aus, der die Polizei verständigt, sobald der Täter dem Opfer zu nah kommt. Die Umsetzbarkeit der elektronischen Fußfessel wird aktuell in Fachkreisen diskutiert.

Ein weiterer Diskussionspunkt waren die Schaffung von mehr Angeboten und Schutzeinrichtungen für von häuslicher Gewalt Betroffenen. Frauenhäuser sind nicht auf die Bedarfe von gewaltbetroffenen psychisch kranken oder suchtkranken Frauen mit ihren Kindern ausgerichtet.  Häufig kommen die Auswirkungen der psychischen Störungen oder Erkrankungen erst nach einer Aufnahme ins Frauenhaus zutage und stellen dann eine erhebliche Belastung für die Bewohnerinnen, deren Kinder und das Fachpersonal dar. Daher besteht ein dringender Bedarf in der Schaffung von therapeutischen Schutzeinrichtungen, sowie Akutplätzen für Frauen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen.

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